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Zollfrei einkaufen für Nicht EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger erhalten die Mehrwertsteuer zurück

Als Nicht-EU-Bürger, z.B. als Schweizer, bekommen Sie bei Einkäufen unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuer zurück erstattet.
Diese Regelung wurde eingeführt, da sie - anders als EU-Bürger - bei Einreise in Ihr Heimatland die Waren dort deklarieren und versteuern müssen, sofern die entsprechenden Freimengen überschritten wurden. Durch die Regelung der Steuererstattung wird eine Doppelbesteuerung verhindert.

 Innerhalb der EU dürfen Waren zum privaten Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden.

Als Privatbedarf gelten folgende Mengen pro Person:

  • 800 Zigaretten
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 10 Liter Sprituosen
  • 90 Liter Wein, davon 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Was ist die IVA?

Die Mehrwertsteuer, im Allgemeinen als TAX oder im spanischen "IVA" (impuesto del valor añadido) ist eine Steuer, die in Spanien ebenso wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf alle Waren und Dienstleistungen zu entrichten ist. Diese ist in den Preisangaben aber bereits enthalten.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Spanien derzeit 21% (Deutschland: 19%, Österreich 20%, Schweiz: 7,6%). Daneben gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 10% für Lebensmittel, Bücher und auch Hotelübernachtungen.

Zollfrei einkaufen in Barcelona

Personen, die außerhalb der EU leben, wie zum Besipiel Schweizer, können unter bestimmten Umständen bei der Ausreise die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen.

Schweizer dürfen zollfrei in die Schweiz einführen:

- 200 Zigaretten
- 250 gr. Tabak
- 1 Liter Sprituosen über 15%
- oder 2 Liter unter 15% alc.
- 50 ml Parfüm
- 250 ml Eau de Toilette
- 500 gr. Kaffee
- 100 gr. Tee
- Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF

Mehr als 10.000 € Barmittel (Bargeld, Schecks, Aktien, etc.) müssen beim Zoll schriftlich angemeldet werden, wenn diese über die Grenzen der EU gebracht werden sollen. Formulare gibt es beim Zoll. Diese Maßnahme dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und Kriminalität.

Euro Refund

Die allermeisten Geschäfte sind Mitglied der Organisation Euro Refund, die die Rückerstattung der Steuern abwickelt. Sie erkennen diese Geschäfte am Euro Refund-Logo (s. rechte Seite). Falls Sie das Logo nicht am Eingang sehen, fragen Sie im Laden danach.

Voraussetzung für steuerfreies Einkaufen

  • Ausschließlich Bürger von Nicht-EU-Staaten, haben das Recht auf Steuererstattung. Also z.B. Schweizer, Japaner, Bürger der USA, nicht jedoch Deutsche und Östereicher. Es muss also Ihr erster Wohnsitz z.B. in der Schweiz haben, Sie brauchen nicht die entsprechende Staatsangehörigkeit zu besitzen.
  • Sie müssen Waren im Gesamtwert von über 90,15 € gekauft haben.
  • Sie müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf in Ihr Heimatland ausführen.
  • Das bedeutet auch: für Restaurantbesuche, Hotelzimmer, Eintritte etc. kann es keine Erstattung geben.

Abwicklung der Steuererstattung

Sie erhalten bei einem Einkauf einen Steuerscheck ("Refund Tax-free cheque") über den Betrag der bezahlten Mehrwertsteuer. Diese Schecks sammeln Sie während Ihres Aufenthaltes und erhalten dafür die Steuer zurück.
Die Rückerstattung ist je nach Art der Ausreise etwas unterschiedlich.

Bei Ausreise mit dem Flugzeug vom Flughafen Barcelona-El Prat
Im Flughafen zeigen Sie die Schecks dann dem Zoll und zwar bevor Sie ihr Gepäck aufgeben, da geprüft wird, ob Sie die Waren auch tatsächlich ausführen.
Sie erhalten dann einen Stempel auf den Scheck. Mit diesem gehen Sie zur BBVA Bank in Terminal A - International Abflüge, dort wird Ihnen der Betrag ausbezahlt. Wenn Sie von einem anderen Flughafen als Barcelona El Prat abfliegen, steht Ihnen der Auszahlungsservice direkt am Flughafen nicht zur Verfügung. Dann funktioniert es wie bei der Ausreise mit Schifff, Bahn oder Auto.

Bei Ausreise mit Schiff, Bahn oder Auto
Sie müssen der Zollbehörde des Hafens von Barcelona (oder einem anderen spanischen Hafen) die Steuerschecks vorzeigen und abstempeln lassen. Bei Ausreise mit dem Auto oder Bahn enstprechend am Zollamt an der Grenze.
Sie erhalten in den Läden, die in Euro-Refund beteiligt sind einen vorbereiteten Umschlag ("Sobre"), der auch als Erstattungsantrag dient. In diesen legen Sie dann die Steuerschecks und schicken es zur zentralen Steuerbehörde in Madrid.
Geben Sie auf dem Umschlag "Überweisung" als Zahlungsart an, was deutlich billiger als ein Scheck ist.
Nach ca. drei Monaten erhalten Sie dann das Geld.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Barcelona Shopping Line.