Innerhalb der EU dürfen Waren zum privaten Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden.
Nicht-EU-Bürger, wie z.B. Schweizer, erhalten bei der Ausreise unter bestimmten Umständen die bezahlte Mehrwertsteuer wieder zurück.
Als Privatbedarf gelten folgende Mengen pro Person:
Schweizer dürfen zollfrei in die Schweiz einführen:
- 200 Zigaretten
- 250 gr. Tabak
- 1 Liter Sprituosen über 15%
- oder 2 Liter unter 15% alc.
- 50 ml Parfüm
- 250 ml Eau de Toilette
- 500 gr. Kaffee
- 100 gr. Tee
- Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF
Mehr als 10.000 € Barmittel (Bargeld, Schecks, Aktien, etc.) müssen beim Zoll schriftlich angemeldet werden, wenn diese über die Grenzen der EU gebracht werden sollen. Formulare gibt es beim Zoll. Diese Maßnahme dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und Krminalität.

In Geschäften mit dem Tax-Free-Logo können Sie sich einen Mehrwertsteuer-Scheck geben lassen, sofern Sie Bürger eines Nicht-EU-Staates, z.B. der Schweiz, sind.