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Zoll und Zollfrei einkaufen

Infos von A bis Z: Nicht-EU-Bürger erhalten Steuern zurück

Innerhalb der EU dürfen Waren zum privaten Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden.

Zollfrei einkaufen in Barcelona

Nicht-EU-Bürger, wie z.B. Schweizer, erhalten bei der Ausreise unter bestimmten Umständen die bezahlte Mehrwertsteuer wieder zurück.

Als Privatbedarf gelten folgende Mengen pro Person:

  • 800 Zigaretten
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 10 Liter Sprituosen
  • 90 Liter Wein, davon 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Schweizer dürfen zollfrei in die Schweiz einführen:

- 200 Zigaretten
- 250 gr. Tabak
- 1 Liter Sprituosen über 15%
- oder 2 Liter unter 15% alc.
- 50 ml Parfüm
- 250 ml Eau de Toilette
- 500 gr. Kaffee
- 100 gr. Tee
- Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF

Mehr als 10.000 € Barmittel (Bargeld, Schecks, Aktien, etc.) müssen beim Zoll schriftlich angemeldet werden, wenn diese über die Grenzen der EU gebracht werden sollen. Formulare gibt es beim Zoll. Diese Maßnahme dient zur Bekämpfung der Geldwäsche und Krminalität.


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